aus Polizeiprotokollen und Gerichtsverhandlungen

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dass er unersätzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellte Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw...


Seit zehn Jahren wohne ich in M., wo ich in einer Metzgerei als Gehilfe zum Ausweiden, Zerteilen und Bedienen der Kunden tätig bin.

Am Tatort sichteten wir den Förster, zwei Arbeiterinnen, zwei Wacholdersträucher und anderes Blattwerk, wie in der Skizze festgehalten.

Die weiteren Ermittlungen erbrachten, dass die Genannte außerdem mittels einer Eidechse das Bein des Mitarbeiters Josef P. beschädigte.

Nach einer Überportion Alkohol kann es ihn nicht überraschen, wenn er am Morgen auf der Kegelbahn tot aufwacht.

Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, dass die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich musste der Lesende aufpassen, dass er nicht hinfiel.

In der Nacht vom 24. auf den 25.6.75 entwendete ein unbekannter Täter von meinem Grundstück zwei Hühner, von denen eins ein Hahn war.

Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,- DM.

Der Täter entwendete im Schlachthof größere Mengen Stierhoden, mit der Absicht, diese für sich zu nutzen.

Ullrich H. störte den Verkehr dadurch, dass er auf den Knien vom Park auf die Fahrbahn kroch, wo er nach dem Regen die verirrten Regenwürmer einsammelte.

Wenn Marius P. morgens betrunken nach Hause kommt, so zieht er sich im Treppenhaus aus und gibt ähnliche Laute wie eine Kuckucksuhr von sich. Damit stört er die Ruhe und die richtige Uhrzeit im Haus.

Den Scheidungsantrag ziehe ich nicht zurück, da mein Mann kein Gefühl hat, hauptsächlich in der rechten Hand.

Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B. von diesem aufgefordert, sein anstößiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten ablehnte, er solle ihn am Arsch lecken. Als das dann passierte, wurde Franz B. festgenommen. Zeugen liegen bei.

Oft leidet Paul an Geisteskrankheit. Von Zeit zu Zeit hängt er sich auf. Wenn aber längere Zeit niemand kommt, dann schneidet er sich wieder ab.

Der Angeklagte hat dem Kläger im Restaurant "Zur Jungfrau" mit der Faust so ins Gesicht geschlagen, dass dieser eine Quetschung der Lenden erlitt.

Wie man hört, ist die Genannte ausgezogen. Sie war eine gewisse Zeit in Bad H. wo sie als eine Leiche galt.

Nach dem Aufschließen mit dem Dietrich habe ich den Ladeninhaber deswegen zusammengeschlagen, weil er mich durch ungebührliche Bemerkungen und Herbeirufen der Polizei bei meiner Arbeit störte.

Unkosten verursachen unsere Polizeihunde nicht, denn sie ernähren sich von Verbrechern.

Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll: Bei meinem nächtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte Geräusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?" erscholl die ungebührliche Antwort: "Nein, du Dusel, zwei", worauf ich zur Verhaftung schritt."

Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, das der Täter aus der einbruchsicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5-Mark Stücken entwendete. Gesamtwert 270,-DM.

Der Postbeamte, Herr Herbert T. zwang mich zu der Anzeige wegen Tierquälerei, da er über eine Stunde auf unserem Apfelbaum saß und dadurch unsere Dogge aufs Äußerste erregte. Zum Schluss stieß er übrigens auch noch gegen meine Person wüste Beschimpfungen aus.

Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem unbeleuchteten Gässchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.

Die Mordkommission schließt nicht aus, dass die bei Hannover gefundenen Teile eines menschlichen Körpers zu einer Leiche gehören.

Nach ambulanter Behandlung konnte der junge Mann seinen Finger wieder mit nach Hause nehmen.

Dem Fahrer Willi G. wurde eine Blutprobe abgenommen sowie die Verständigung der Hinterbliebenen.

Da packte Otto N. eine 40 cm hohe und 4kg schwere Marmorstatue und schlug auf den Schlafenden ein, bis er aufwachte.

Von der Baustelle am Steinbruch wurden wieder einige Absperrlampen gestohlen. Bei der Suche nach den Dieben tappt die Polizei im Dunkeln.

Mein Mann ist sehr heimtückisch. Hohes Gericht, was mehrere Zeugen beschwören können, weil er mir immer dann die Zunge herausstreckte, wenn ich meine Brille putzte.

Bei unseren Gesprächen haben wir die Genitalbereiche nur ganz kurz berührt.

Egon T. gab sich als Dipl.Ing. aus. Aber dieses anrüchige Gewerbe wurde durch seine groben Rechtschreibfehler widerlegt.

Durch einen Lichtstrahl drangen in der Nacht zum Freitag unbekannte Täter in den Supermarkt ein.

Infolge der Handlung des Täters fiel Rita Z. in Ohnmacht und rief einige Male um Hilfe.

Bei dem Zusammenstoss wurde der freilaufende Hund Ajax getötet, bei dem keine technischen Mängel festgestellt wurden. Gesucht wird der Halter des Hundes, der ca. 40 cm groß ist und lange, schwarze Haare hat.

Konrad F. wohnt nicht bei seiner Frau. Es gibt daher keine Anhaltspunkte dafür, dass er geisteskrank ist.

Der Beschuldigte gibt zu, daß er die Frau würgte, jedoch nicht am Hals sondern am Morgenrock.

Zum Tathergang: Nach längerer Verfolgung sprang Robert L. von der Brücke ins Wasser, obwohl das Baden dort verboten ist und tauchte trotz mehrmaliger Aufforderung nicht auf.

Am Tatort konnten wir Spuren von Gewalt an den Türen, der Schwiegermutter, den Schränken und deren Umgebung feststellen.
 


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