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Dem Angeklagten wird zur Last gelegt,
dass er unersätzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in
der Vitrine ausgestellte Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des
Nachtwächters usw...
Seit zehn Jahren wohne ich in M., wo ich in einer Metzgerei als Gehilfe zum
Ausweiden, Zerteilen und Bedienen der Kunden tätig bin.
Am Tatort sichteten wir den Förster, zwei Arbeiterinnen, zwei
Wacholdersträucher und anderes Blattwerk, wie in der Skizze festgehalten.
Die weiteren Ermittlungen erbrachten, dass die Genannte außerdem mittels
einer Eidechse das Bein des Mitarbeiters Josef P. beschädigte.
Nach einer Überportion Alkohol kann es ihn nicht überraschen, wenn er am
Morgen auf der Kegelbahn tot aufwacht.
Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der
Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, dass die Baugrube
zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!"
beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei
Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich musste der
Lesende aufpassen, dass er nicht hinfiel.
In der Nacht vom 24. auf den 25.6.75 entwendete ein unbekannter Täter von
meinem Grundstück zwei Hühner, von denen eins ein Hahn war.
Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den
Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,-
DM.
Der Täter entwendete im Schlachthof größere Mengen Stierhoden, mit der
Absicht, diese für sich zu nutzen.
Ullrich H. störte den Verkehr dadurch, dass er auf den Knien vom Park auf
die Fahrbahn kroch, wo er nach dem Regen die verirrten Regenwürmer
einsammelte.
Wenn Marius P. morgens betrunken nach Hause kommt, so zieht er sich im
Treppenhaus aus und gibt ähnliche Laute wie eine Kuckucksuhr von sich. Damit
stört er die Ruhe und die richtige Uhrzeit im Haus.
Den Scheidungsantrag ziehe ich nicht zurück, da mein Mann kein Gefühl hat,
hauptsächlich in der rechten Hand.
Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B. von diesem
aufgefordert, sein anstößiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten
ablehnte, er solle ihn am Arsch lecken. Als das dann passierte, wurde Franz
B. festgenommen. Zeugen liegen bei.
Oft leidet Paul an Geisteskrankheit. Von Zeit zu Zeit hängt er sich auf.
Wenn aber längere Zeit niemand kommt, dann schneidet er sich wieder ab.
Der Angeklagte hat dem Kläger im Restaurant "Zur Jungfrau" mit der Faust so
ins Gesicht geschlagen, dass dieser eine Quetschung der Lenden erlitt.
Wie man hört, ist die Genannte ausgezogen. Sie war eine gewisse Zeit in Bad
H. wo sie als eine Leiche galt.
Nach dem Aufschließen mit dem Dietrich habe ich den Ladeninhaber deswegen
zusammengeschlagen, weil er mich durch ungebührliche Bemerkungen und
Herbeirufen der Polizei bei meiner Arbeit störte.
Unkosten verursachen unsere Polizeihunde nicht, denn sie ernähren sich von
Verbrechern.
Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll: Bei meinem nächtlichen
Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte
Geräusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?" erscholl die
ungebührliche Antwort: "Nein, du Dusel, zwei", worauf ich zur Verhaftung
schritt."
Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, das der Täter aus der
einbruchsicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5-Mark
Stücken entwendete. Gesamtwert 270,-DM.
Der Postbeamte, Herr Herbert T. zwang mich zu der Anzeige wegen
Tierquälerei, da er über eine Stunde auf unserem Apfelbaum saß und dadurch
unsere Dogge aufs Äußerste erregte. Zum Schluss stieß er übrigens auch noch
gegen meine Person wüste Beschimpfungen aus.
Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem
unbeleuchteten Gässchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die
über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische
Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten,
wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen.
Nach der Frau wird gefahndet.
Die Mordkommission schließt nicht aus, dass die bei Hannover gefundenen
Teile eines menschlichen Körpers zu einer Leiche gehören.
Nach ambulanter Behandlung konnte der junge Mann seinen Finger wieder mit
nach Hause nehmen.
Dem Fahrer Willi G. wurde eine Blutprobe abgenommen sowie die Verständigung
der Hinterbliebenen.
Da packte Otto N. eine 40 cm hohe und 4kg schwere Marmorstatue und schlug
auf den Schlafenden ein, bis er aufwachte.
Von der Baustelle am Steinbruch wurden wieder einige Absperrlampen
gestohlen. Bei der Suche nach den Dieben tappt die Polizei im Dunkeln.
Mein Mann ist sehr heimtückisch. Hohes Gericht, was mehrere Zeugen
beschwören können, weil er mir immer dann die Zunge herausstreckte, wenn ich
meine Brille putzte.
Bei unseren Gesprächen haben wir die Genitalbereiche nur ganz kurz berührt.
Egon T. gab sich als Dipl.Ing. aus. Aber dieses anrüchige Gewerbe wurde
durch seine groben Rechtschreibfehler widerlegt.
Durch einen Lichtstrahl drangen in der Nacht zum Freitag unbekannte Täter in
den Supermarkt ein.
Infolge der Handlung des Täters fiel Rita Z. in Ohnmacht und rief einige
Male um Hilfe.
Bei dem Zusammenstoss wurde der freilaufende Hund Ajax getötet, bei dem
keine technischen Mängel festgestellt wurden. Gesucht wird der Halter des
Hundes, der ca. 40 cm groß ist und lange, schwarze Haare hat.
Konrad F. wohnt nicht bei seiner Frau. Es gibt daher keine Anhaltspunkte
dafür, dass er geisteskrank ist.
Der Beschuldigte gibt zu, daß er die Frau würgte, jedoch nicht am Hals
sondern am Morgenrock.
Zum Tathergang: Nach längerer Verfolgung sprang Robert L. von der Brücke ins
Wasser, obwohl das Baden dort verboten ist und tauchte trotz mehrmaliger
Aufforderung nicht auf.
Am Tatort konnten wir Spuren von Gewalt an den Türen, der Schwiegermutter,
den Schränken und deren Umgebung feststellen.
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